‚Die Veränderungssperre zugunsten von Freiheit und Selbstbestimmung in einer Freien Privatstadt ist daher der Bürgervertrag. So können sich zwar die Bewohner auf eine Interessenvertretung einigen und etwa einen Gemeinderat etablieren. Aber auch wenn 99 Prozent der Bewohner dort mitmachen und sich freiwillig den Mehrheitsentscheidungen unterwerfen, hat dieses Gremium kein Recht, den übrigen 1 Prozent, die damit nichts zu tun haben wollen, seine Ideen aufzuzwingen. Das ist genau der Punkt, an dem staatliche Systeme regelmäßig scheitern: die dauerhafte Gewährleistung der individuellen Freiheit.‘
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