»Nimm’ vom Staat das Recht weg, was bleibt dann übrig als eine große Räuberbande?
Die Räuberbanden sind kleine Staaten; denn sie sind nichts anderes als Gruppen von Menschen, geführt von einem Chef, verbunden in einer Art von Gesellschaft, und teilen die Beute nach Übereinkunft. Wenn nun eine Kumpanei dieser Art wächst, und wenn sich in ihr verderbte Menschen in so großer Zahl zusammenfinden, daß sie Gebiete in Besitz nehmen, wo sie ihre Herrschaft errichten, daß sie Städte einnehmen, Völker unterwerfen, dann fangen sie an, sich Staat zu nennen...«
—Augustinus von Hippo (354 - 430), De Civitate Dei, IV. Buch, 4. Kapitel
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